Lohn- und Gehaltsbuchhaltung


Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für seine Arbeitnehmer monatlich eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Dabei sind verschiedenste Angaben zu machen, Bescheinigungen zu erstellen und Gesetze zu beachten. Nicht nur das Lohnsteuerrecht spielt eine große Rolle, sondern zunehmend auch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. In kaum einem Bereich der Unternehmensführung gab es in den letzten Jahren so große Veränderungen und so viele Neuerungen wie in der Lohnbuchhaltung. Mindestlohn ist da nur ein Stichwort von Vielen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung und stehen Ihnen jederzeit auch beratend zur Verfügung, um Rückfragen zu gesetzlichen Neuerungen oder anderen Themen zu beantworten, damit Ihr Unternehmen auch zukünftig auf dem neuesten gesetzlichen Stand ist.

Wir bieten Ihnen:

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
    inklusive Berechnung und / oder Abrechnung von Zuschlägen, Überstunden, Reisekosten etc.
  • Erstellung aller notwendigen Meldungen für die Krankenkassen,
    wie z.B. die An- und Abmeldung Ihrer Arbeitnehmer, die monatliche Beitragsmeldung, die Erstellung und Übermittlung von Lohnfortzahlungsanträgen oder Krankengeldanträgen etc.
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Beratung zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zweifelsfragen
  • Und weitere unterstützende Leistungen


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