Wirtschaftsprüfung


Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen bzw. Konzernabschlüssen sowie dazugehöriger Lageberichte. Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen sind ab einer bestimmten Größenordnung des Unternehmens verpflichtend.

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sehen wir darin eine Chance für den Mandanten, die Aussagekraft und die Glaubwürdigkeit der im Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss und ggf. im Lagebericht enthaltenen Angaben zu erhöhen und somit die Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstituten zu verbessern. Ggf. vorhandene Schwachstellen in der Rechnungslegung können erkannt und bereinigt werden.

Grundlage unserer Prüfungstätigkeit ist der im Berufsstand vorherrschende risikoorientierte Prüfungsansatz. Die Gewinnung eines Verständnisses von dem Unternehmen sowie dessen rechtlichem und wirtschaftlichem Umfeld ist der Ausgangspunkt unseres Prüfungsprozesses. Gegenstand der Prüfung sind die Buchführung, der Jahresabschluss sowie ggf. der Lagebericht.

Selbstverständlich arbeiten wir mit der aktuellsten Prüfungssoftware sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen.

Die FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfung nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Die in 2016 begonnene externe Qualitätskontrolle haben wir am 15. Mai 2017 erfolgreich abgeschlossen.


Wir bieten Ihnen unter anderem

  • Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen sowie der ggf. dazugehörigen Lageberichte aller üblichen Rechtsformen nach HGB
  • Prüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie darauf, ob der Betrieb wirtschaftlich geführt wurde, bei öffentlichen Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüferische Durchsicht von Abschlüssen gem. IDW PS 900
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen (z. B. Gründungsprüfungen)
  • Prospektprüfungen
  • Prüfungen des Internen Kontrollsystems (IDW PS 261)
  • Prüfungen von rechnungslegungsbezogener Software (Softwarebescheinigungen nach IDW PS 880)
  • gutachterliche Stellungnahmen



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